1. Mai 2021

Lichtwellenleiter Kabelanlagen - Abnahmemessungen

Lichtwellenleiter Kabelanlagen - Abnahmemessungen

Autor: Dieter Gustedt, Dipl.-Ing.(FH), fiberHELP Webseite

Teil 1: Übersicht


Die Abnahmemessung einer LWL-Kabelanlage (oder auch Glasfaser Kabelanlage) ist wesentlicher Bestandteil von Ausschreibungen für den Bau einer LWL-Kabelanlage oder wird nach Veränderungen z. B. Reparatur oder Erweiterungen gefordert. Durch die Messung soll nachgewiesen werden, ob die vertraglich festgelegten Kriterien und Spezifikationen (z.B. Streckendämpfung, Einfügedämpfung von Steckverbindern und Spleißen, Dämpfungsbelag der Faser, Dispersion usw. ) eingehalten, die Installationsstrecke entsprechend Kabelplan (z.B. Kontrolle der Polarität) verschaltet und die Kabelanlage somit für den Betrieb freigegeben werden kann.  Fehlt dieser Nachweis, bleiben die Rechnungen für den Bau der Anlage vermutlich unbezahlt. Wird die LWL-Kabelanlage trotzdem in Betrieb genommen und es treten Störungen in der Übertragung auf, fehlt der sichere Nachweis über die Funktionsfähigkeit und Qualität der LWL-Kabelanlage und die "Ursachenforschung" nimmt mehr kostbare Zeit in Anspruch.

Defacto: Ohne Abnahmemessung kein Aufschalten der Übertragungseinrichtungen für den bestimmten Service und somit kein wirtschaftlicher Erfolg für den Auftraggeber als auch Auftragnehmer.

Die Anforderungen an die Abnahmemessungen beginnen bereits mit der Planung der LWL-Kabelanlage. Dem Planer oder Projektmanager muss klar sein, welche Parameter & Eigenschaften zwingend nachgewiesen werden müssen und welche Messmethode(n) dafür erforderlich sind.

Um sicher Entscheidungen zu treffen und dem Stand der Technik zu entsprechen, bieten Normen und Standards eine sehr gute Grundlage für die Auslegung der LWL-Kabelanlage, der Abnahmemessung und Richtlinien für einen Qualitätsplan.

Es gibt eine Reihe Internationaler (IEC) Europäische Normen (EN) und Deutscher Normen (DIN),  die die erfolgreiche Installation von informationstechnischer Verkabelung unterstützen. Dies sind u. a.:
  • die Normen der Reihe EN 50173 und entsprechende anwendungsspezifische Normen
  • für die Spezifikation, die Ausführung und den Betrieb: EN 50174-1, EN 50174-2 und EN 50174-3.
  • Installation von Kommunikationsverkabelung – Prüfen installierter Verkabelung EN 50346
  • Errichtung und Betrieb von Standortverkabelung – Teil 3: Messung von Lichtwellenleiterverkabelung DIN ISO/IEC 14763-3
Im Prinzip stehen für Lichtwellenleiter Kabelanlagen für die Normenreihe EN 50173 oder IEC 11801 drei verschiedene Prüf- und Messverfahren zur Verfügung, mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen. Diese 3 Verfahren werden u. a. in der DIN ISO/IEC 14763-3 beschrieben:
  1. Dämpfungsmessung mit einer Lichtquelle und einem optischen Leistungsmessgerät typisch als OLTS (Optical Loss Test Set) bezeichnet
  2. OTDR (Optical-Time-Domain-Reflectometry) oder in Deutsch optische Zeitbereichsreflektometrie
  3. Visuelle Inspektion der Steckverbinderstirnflächen mit einem Fasermikroskop
In Weitverkehrsnetzen (WAN) mit sehr langen Kabelstrecken müssen unter Umständen weitere Parameter des Lichtwellenleiter gemessen werden, so z. B. die Chromatische Dispersion (CD) oder die Polarisations-Moden-Dispersion (PMD).

Eine 100% Testabdeckung führt zu einem hohen Aufwand für die erforderlichen Messungen, eine zu geringe Testabdeckung reduziert den Aufwand, birgt aber das Risiko Fehler oder Bauschäden nicht rechtzeitig zu erkennen, die später zum Ausfall der LWL-Kabelanlage führen können. Es ist daher ratsam, einen Qualitätsplan mit Prüfanforderungen, Spezifikationen und Testabdeckung zu erstellen.

Mit der Ausführung der Arbeiten sind nur befähigte Personen zu beauftragen, da von optischen Quellen in Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen erhebliche Gefahren ausgehen, gerade für das menschliche Auge. Hier gibt es auch ensprechende gesetzliche Regelung u. a. die  Unfallverhütungsvorschrift BGV B2.


Um sich in das Thema Abnahmemessung von Lichtwellenleiter Kabelanlagen finden Sie auf meiner Homepage einen Überblick zum Weiterbildungsangebot.


VDE 0800-200 Leitlinie für Fachkräfte im Breitbandausbau

Übersicht zur VDE 0800-200 Leitlinie

Ziel dieser 1. Leitlinie VDE 0800-200 Stand 2020 ist es, die Qualifizierung von Personal für das Arbeiten an Glasfaserinstallationen zu harmonisieren und zusätzlich dringend benötigte Fachkräfte für den Breitbandausbau zu qualifizieren.

Die VDE 0800-200 Leitlinie bildet die Basis für künftige Weiterbildungsangebote im Bereich Breitbandausbau als auch andere auf Glasfaser basierender Kommunikationstechniken.

Sie spezifiziert darüber hinaus die Vorgehensweise bei der Fort- und Weiterbildung von Personal, das im Bereich der Netzebenen 3 (Tiefbau), und 4 (Hausübergabepunkte mit den dahinterliegenden privaten Hausverteilnetzen und Rechenzentren) und zugehörigen LWL-Gewerken eingesetzt wird.

In der Leitlinie VDE 0800-200 (2020) ist bisher nur das Grundlagenmodul definiert. Dieses schließt mit einer Prüfung zur Fachkraft LWL Installation ab. Mögliche weitere Weiterbildungsmodule (Infrastruktur Fachkraft – Glasfasertechnik Leitungsbau, - Planung) sind im Gremienverbund in Diskussion.

Abbildung 1: VDE 0800-200 (2020) Modulares Schulungssystem

Die Publikation DIN VDE 0800-200 mit dem Titel „Leitlinien und Qualifizierungsmuster Breitband – Überblick und Weiterbildungs-Leitlinie für das Basismodul Glasfasertechnik“ besteht aus

·     Curriculum;

·     Anforderungen an den Referenten
·      Anforderung an die Bildungsstätte
·      Theoretische und praktische Testordnung.



9. November 2019

ZTV-TKNetz 43, FTTH - Messvorschrift für GPON und Gf - Kabel

ZTV-TKNetz 43, FTTH - Messvorschrift für GPON und Gf - Kabel

Die Telekom Deutschland AG stellt auf der eVergabe Webseite eine Reihe von Vergabe- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen am Telekommunikationsnetz (TKNetz) zur Verfügung. U. a. ein Dokument ZTV-TKNetz 43 das zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Durchführung von Kontrollmessungen an Glasfaser-Außenkabel behandelt. Ein wichtiges Dokument für Auftragnehmer der Telekom Deutschland AG, in dem die Anforderungen an die Kontrollmessung  und die erforderliche Dokumentation der OTDR Messergebnisse beschrieben werden. 

Die OTDR Kontroll-Messungen müssen entprechend ZTV-TKNetz 43 durchgeführt und die Ergebnisse in einem vorgegebenen Protokoll dokumentiert und der DTAG übergeben werden. Hierfür können die AN die von der DTAG erstellten Vorlagen (EXCEL) zur Dokumentation der Messergebnisse verwenden. Auch diese Vorlagen z. B. ZTV-43_Messprotokoll_1_140407.xls stehen auf der eVergabe Webseite zum Download bereit. 


Abbildung: Kontrollmessung an Glasfaserkabeln - Hauptkabel


In die o.g. Vorlage werden die auftragsspezifischen Daten und Angaben manuell eingetragen. Anhand der vorgegebenen Formeln und Spezifikationen müssen die Dämpfungssollwerte für die Messwellenlängen berechnet werden. Die Dämpfungsistwerte sowie die Messeinstellungen (Pulsbreite, Brechungsindex usw) müssen dann aus der OTDR Messung abgelesen und in die entsprechende Tabelle mit Faserzuordnung eingetragen werden. 

Um dem Auftragnehmer diesen zeitaufwendigen Prozess zu ersparen, stellt die DTAG auch eine EXCEL Vorlage mit einer Makrofunktion (ZTV-43_Messprotokoll_1_Macro32bit_140407.xlt)  zum Download bereit. In dieser Vorlage sind die Formeln zur Berechnung der Dämpfungssollwerte bereits hinterlegt, sodass die Werte automatisch eingetragen werden. Ferner können die OTDR Messdaten, sofern diese dem EXFO trc Format entsprechen direkt in diese Vorlage eingelesen werden. Damit ist der Aufwand auf ein Minimum reduziert. 

Eine genaue Beschreibung können Auftragnehmer der DT AG über service@fiberhelp.de per email angefragt werden.

Jedoch sind hier ein paar wesentliche Dinge zu berücksichtigen: 
  • Das Macro ist für EXCEL Versionen mit 32 Bit vorgesehen
  • Um alle Messwellenlängen einer Faser zuzuordnen und einzulesen, muss das OTDR die Daten im EXFO TRC-Format gespeichert haben. . 
  • Die Dateibezeichnungen der OTDR Messdaten muss wie von der DTAG vorgegeben gewählt werden. Fehlt am Ende des Dateinamen die Fasernummer (z. B. _003) der gemessenen Glasfaser, werden die Tabellen nicht richtig oder falsch ausgefüllt.
  • Die Messwerte müssen so gespeichert werden, dass die Einfügedämpfung des Steckverbinderpaars der Vorlauffaser (und ev. Nachlauffaser) zur Strecke nicht im gemessenen Dämpfungswert enthalten sind. Für die Hk Messung wird deshalb typischerweise keine Vorlauffaser verwendet
  • Der Anfang- und auch das Ende der zu messenden Strecke muss in der OTDR-TRC-Datei gespeichert sein. Fehlen diese Einstellungen, sind am Ende die Eintragungen für die Streckenlänge und auch möglicherweise der Dämpfungswert falsch.

Wurde die Messung mit einer Vorlauffaser durchgeführt, kann nachträglich mit der FastReporter Software die Länge der Vorlauffaser abgezogen als auch die Einfügedämpfung der Steckverbindung unterdrückt werden. 

Bei Interesse an den Vorlagen wie o. g. für die Auswertung mit dem FastReporter bitte an service@fiberhelp.de wenden. 


Diesen Messablauf führen wir in unseren Praxis Workshops in unserem Glasfaser Schulungszentrum durch. Termine sind auf der Webseite www.fiberhelp.eu zu finden.